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Funktionäre der Gartensiedlung Neugebäude
Die Funktionäre der Gartensiedlung Neugebäude werden im Zuge der Generalversammlung für eine Funktionsperiode von vier Jahren gewählt und erfüllen ihre Aufgaben ehrenamtlich. Die Funktionen und deren Verantwortlichkeiten sind durch die Statuten der Gartensiedlung Neugebäude bzw. das Österreichische Vereinsgesetz definiert. Die Stabsfunktionen werden durch die Vereinsleitung bestellt. |
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